Seit Jahren wird nun über das Thema Content Marketing gesprochen und als „Allheilmittel“ im Marketing gefeiert. Unabhängig, ob man diese Ansicht vertritt oder nicht, es ist wohl unbestritten, dass wir als Menschen sehr visuell geprägt sind und immer öfter lieber Bilder als Texte konsumieren.
Doch welche Bilder sollte ich verwenden und auf was muss ich achten? Der Profifotograf und Spezialist in Sachen Bildrechte Gunnar Menzel gibt in diesem Gastbeitrag einen Überblick über die Vor- und Nachteile von individuellen Auftragsarbeiten vs. sog. „Stock-Fotos“. Zudem weist er auf mögliche Gefahren bei der Verwendung dieses Fotomaterials hin.
Viel Spaß beim Lesen!
Bilder für Webseiten & Social Media
Zu jedem Online Auftritt gehört ein Pool von Fotos, die die emotionalen Werte der Marke oder des Unternehmens unterstreichen oder visuell den Auftritt abrunden sollen. Spätestens mit der Nutzung von sozialen Medien erhöht sich der Bildbedarf enorm. Zum Teil läßt sich der Bedarf mit Stockfotos decken, besonders wenn es nur um ein kurzlebiges Anteasern von Artikeln geht.
Make or Buy?
Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten den Bildbedarf zu „stillen“. Auftragsarbeiten von einem Fotografen stechen sicher durch Individualität heraus. Jedoch sind solche Produktionen vorher zu planen und sind nur mit einer gewissen Vorlaufzeit umsetzbar. Kostenseitig muss diese Option übrigens nicht teurer sein, da sich je nach Verwendungszweck der Fotos (etwa Produktverpackungen, Marken/Logos, BuyOuts) der Einsatz eines Fotografen durchaus wirtschaftlicher ist.
Alternativ kann man sich Stockagenturen wie etwa iStock, Fotolia oder Foodstock bedienen. Vorteil ist der kurzfristige, schnelle Zugriff auf einen enormen Bildpool. Je nach Einsatzzweck sind Bilder für wenige Euros zu bekommen. Nachteil sind sicher die etwas generische Bildsprache. Hinzu kommt, dass sich bei den meisten Bildagenturen kein Bild exklusiv erwerben läßt.
Meine Empfehlung für meine Kunden ist der Mittelweg: Die Webseite sollte möglichst wenig Stockfotos enthalten. Die Inhalte sind meist statisch und über Jahre nutzbar. D.h der Einsatz eines Fotografen ist hier die optimale Wahl.
Für Blogs und Social Media sind Stockfotos sicher die ökonomische Entscheidung. Mit etwas Fingerspitzengefühl bei der Bildwahl, lassen sich gute Ergebnisse erzielen. Je nach Budget nutzen Unternehmen übrigens auch hier individuelle Illustrationen. In Kombination mit Infografiken läßt sich hier eine klare Handschrift erkennen. Für mich ein klares Alleinstellungsmerkmal. Als Beispiel hier: http://blog.germanpersonnel.de/

Bilder richtig verwenden – aber wie?
Die Basics beim Bildeinsatz
Unabhängig von der Quelle der Fotos sollten Sie folgende Fragen immer im Hinterkopf haben:
- Wofür darf ich die Bilder verwenden?
- Muss ich den Urheber nennen?
Besonders im Stockumfeld ist das recht komplex. Während bei Auftragsarbeiten die Rechte und Nutzungen individuell vereinbart werden können, hat im Bereich Stockfotos jeder Anbieter seine eigenen Nutzungsbedingungen – mehr oder weniger komplex dargestellt.
Typische Fallstricke
Es gibt ganz klare Vorgaben wofür sie Stockbilder nicht verwenden dürfen. Meist sind eine Verwendung in Logos und Marken ausgeschlossen. Selbstverständlich ist jegliche pornografische, rassistische oder diskriminierende Verwendung ausgeschlossen.
Auch sind bestimmter Bilder nur für den redaktionellen Gebrauch bestimmt. D.h. ein Einsatz für Flyer, Werbung o.ä. ist ausgeschlossen. Hintergrund hier ist, das meist die notwendige Freigabe von anderen fehlt. D.h. von der der abgebildeten Person fehlt die Freigabe (Release) oder es sind Marken oder Designs abgebildet. Achten sie bitte unbedingt auf den Hinweis: „Nur für redaktionelle Nutzung“.
Auch haben die einzelnen Anbieter klare Vorgaben in welchem Umfang die Bilder verwertet werden dürfen. D.h. pro Nutzungsart werden Obergrenzen festgelegt. So dürfen Bilder etwa nur bis zu einer Auflage von 500.000 Stück für Printprodukte verwendet werden. Achten Sie pro Nutzungsart auf diese Beschränkungen.
Als letzter Punkt: Achten Sie auf die korrekte Angabe des Urhebers. Auch hier gibt es mehr oder weniger konkrete Vorgaben von der Stockagentur. Auch diese Vorgaben können an die Verwertungsart gebunden sein. Als Beispiel: iStock möchte bei einer redaktionellen Nutzung den Urheber genannt haben, im kommerziellen Umfeld nicht. Für Facebook geben Anbieter beipielsweise eine Maximalgröße vor, verbunden mit der Forderung das eigene Logo auf das Bild zu setzten. D.h. die Schwierigkeit besteht für Sie darin, pro Anbieter die Bedingungen zu kennen.
Um dieses Dilemma zu lösen, beleuchten wir bei rights-managed.de für die größten Stockagenturen das Kleingedruckte und stellen die übersichtlich dar. Sprich: typische Fallstricke, Lizenzmodelle und tabellarisch welche Nutzungsart welche Einschränkung hat. Begleitet wird die Serie mit kostenfreien Webinaren. Weitere Details zu der Serien finden Sie auf https://rights-managed.de
Das nächste Webinar zu Fotolia findet am 27. April um 16 Uhr statt.
Über Gunnar Menzel:

G. Menzel
Gunnar Menzel ist Portraitfotograf in München. Zu seinen Kunden zählen hauptsächlich Unternehmen und Agenturen. Er betreibt in München-Neuhausen das Studio TRIVA 9. Des Weiteren ist Gunnar Menzel mit dem Rechtsanwalt Sebastian Deubelli Initiator des Fachblogs rights-managed.de. Fokus des Blogs ist es, Themen aus den Bereichen Urheberrecht und Nutzungsrechte praxisnah aufzubereiten.