Geld vom Staat geschenkt

Geld vom Staat geschenkt

Seit einiger Zeit schwirrt ein neuer Begriff durchs Land – der #Digitalbonus. Was hat es damit auf sich? Wofür ist der und wer kann ihn erlangen?

Die Idee hinter dem Digitalbonus

Diese Fragen sollen hier in Kürze beantwortet werden. Grundsätzlich ist der Bonus – wie der Name vermuten läßt – für die Digitalisierung der Unternehmen vorgesehen. Alle reden von #Digitalisierung und #Industrie4.0, aber sind wir ehrlich, die wenigsten machen etwas in dem Bereich bzw. wissen, worum es sich dabei wirklich dreht.

Alles ändert sich mit disruptiven Geschäftsmodellen

Die überall aufsprießenden #disruptiven Geschäftsmodelle sind ein Zeichen für den fundamentalen Wandel im Nutzerverhalten und den Gewohnheiten. Alles wird auf die Probe gestellt und viele alte Geschäftsmodelle, z.B. Banken, scheinen ausgedient zu haben. Plattformen wie Airbnb und MyTAxi waren wohl nur die Spitze des Eisbergs. Wer früher dachte, in meiner Branche wird sich so schnell nichts ändern, den gibt es heute schon oftmals nicht mehr.

Ich spreche dabei auch nicht davon, mal ein bißchen #responsive Design auf meine Website zu machen, dies sind keine disruptiven Geschäftsmodelle, sondern nur adaptive Nutzenanpassungen und Usability-Aspekte. Disruptive Geschäftsmodelle denken nicht nur konsequent vom Kunden her, sondern stellen den kompletten Leistungsprozess auf den Kopf bzw. machen den bisherigen teilweise oder vollständig obsolet. Geht nicht – gibt`s nun wirklich nicht mehr! Auch kleine Anpassungen im Check-Out-Prozess von #ECommerce-Anbietern sind hier nicht der Weisheit letzter Schluß, sondern heute nur Commodity. Schnelligkeit bei der Lieferung, umfassende Informationen im Vorfeld und eine saubere Retouren-Abwicklung – wenn nötig – werden erwartet und bieten eigentlich keinen Wettbewerbsvorteil mehr.

Inhalt und Umfang des Bonus für die Digitalisierung

Hier neu zu denken und neue Technik anzuschaffen, dafür ist der Digitalbonus gedacht. Das zum Teil geschenkte Geld vom Staat für die Modernisierung des Unternehmens bzw. der Digitalisierung der Prozesse steht im Fokus. Schade, für alle die jetzt hoffen, dass ihre nächste Microsoft-Windows-Lizenz vom Staat bezahlt wird. Nein, es geht eher um Techniken, wie den neuen 3D-Laser-Drucker oder die Anschaffung von neuen (digitalen) Maschinen. Aber auch Software ist bezuschusster, wenn sie der Digitalisierung und damit Modernisierung der Unternehmung dient, man denke nur an Individualprogrammierungen.

Die Förderung ist in 3 Stufen gegliedert:

  1. Digitalbonus Standard: bis zu 10.000 € Zuschuss (also Geld umsonst) für Digitalisierungen und/oder z.B. IT-Sicherheit
  2. Digitalbonus Plus: hier geht es schon bis zu 50.000 € (wieder als Zuschuss), wenn man die besondere Innovationskraft belegen kann
  3. Digitalkredit: dies ist für wirklich große Investitionen vorgesehen und auch „nur noch als vergünstigter Kredit“ beziehbar, dafür aber bis zu zwei Millionen Euro.

Die Förderungen sind dabei kombinierbar, also z.B. 1 und 3 oder 2 und 3.

Wer ist förderberechtigt?

Hier trennt sich die „Spreu vom Weizen“ ;-).

Nein, die Initiative wird vom Freistaat Bayern gefördert, d.h. kleine und mittlere Gewerbeunternehmen, die ihre Betriebsstätte in Bayern haben, können einen entsprechenden Antrag stellen. Im Endeffekt bedeutet dies von einem Unternehmer bis zu 249 Beschäftigte bzw. bis zu 50 Mio. € Umsatz p.a., also ein großer Anspruchskreis.

Zum Teil sind Mindest- bzw. Höchstinvestitionssummen für die Förderung zu beachten.

Wer mehr Informationen benötigt, findet diese unter www.digitalbonus.bayern. Natürlich kann er sich auch gerne an mich wenden, da ja meist die Tücke im Detail bzw. Antrag steckt und man deshalb genau überlegen sollte, wie man diesen richtig bearbeitet.

Bild mit freundlicher Unterstützung von Pixabay

 

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